Elternbeirat

Der Elternbeirat – oder die Elternvertretung – ist ein Zusammenschluss von Eltern aus verschiedenen Klassenstufen, der die gesamte Elternschaft vertritt und auf Schulkonferenzen eine vornehmlich beratende Rolle einnimmt. 

Die Mitglieder des Beirats sollen die Interessen der Elternschaft verfolgen und im Gespräch mit Lehrerinnen und Lehrern sein – dafür treffen sie sich regelmäßig.

Die Vorsitzende des Elternbeirats für das Schuljahr 2023/2024 ist Frau Aileen Bihlmaier. Stellvertreterin ist Frau Christine Ditter.

Aufgaben des Elternbeirats nach §57 SchG

Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere:

1. die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;

2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;

3. das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern;

4. für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;

5. an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;

6. bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;

7. Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen;

8. die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten.